Unser Therapieangebot richtet sich an alle Altersstufen: Vom Säugling bis hin ins hohe Alter finden bei uns Behandlungen statt.

Sie haben als gesetzlich versicherter Patient (alle Kassen) und als Privatpatient die Möglichkeit, unsere Praxis aufzusuchen. 

Da all unsere Therapeuten sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie sind, ist es natürlich auch möglich, dass Sie ohne eine Verordnung zu uns kommen und die Behandlungen selbst bezahlen.

Das heißt, dass wir als Physiotherapeuten auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Erlaubnis zu bekommen, eigenständig (ohne ärztliche Zuweisung) im Berufsbild Physiotherapie als Heilberufler tätig zu sein. Sie werden zunächst bei uns einen Termin zur Erstkonsultation durch uns als Heilpraktiker erhalten. Wir können bei Beschwerden, die im Rahmen der Physiotherapie behoben/gelindert werden können, sofort Hilfe leisten und Sie müssen nicht zuerst zum Arzt gehen.

Stellt sich bei der Erstuntersuchung heraus, dass die Ursache der Beschwerden nur durch einen Arzt/eine Ärztin diagnostiziert werden kann bzw. ergänzt werden muss (Labor, Einsatz diagnostischer Verfahren, die außerhalb der physiotherapeutischen Möglichkeiten liegen, Erkrankungsbilder mit anderem Hintergrund etc.), werden wir Sie dorthin weiterempfehlen. Das heißt, dann behandeln wir auch nicht weiter ohne Verordnung durch den Arzt/die Ärztin.

Bitte beachten Sie:
Auch wenn wir für Sie als sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie tätig sein können, so ist es uns nicht möglich, diese Tätigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Kassenabrechnung setzt weiterhin voraus, dass die Behandlung aufgrund und nur im Umfang einer ärztlichen Verordnung stattfindet. Die Kassenzulassung für diesen Tätigkeitsbereich als Heilhilfsberufler wird durch die sektorale Heilpraktikererlaubnis nicht aufgehoben.

Die Kostenerstattung durch private Krankenkassen und die Beihilfestellen sind vertragsabhängig möglich. Wir bitten Sie, dementsprechend nachzufragen.